Grüße aus England.
Ich bin neu in diesem Forum und freuen uns auf die folgenden und einen Beitrag.
Mein erster Beitrag:
Ich kaufte mir dieses Braun GW110 Empfänger, weil ich ein Braun-Enthusiasten. Hat hier jemand eine?
Grüße, Michael
Braun GW110
Re: Braun GW110
Hallo Michael,
herzlich willkommen im Forum!
Die ganz alten Braun Geräte sind hier nicht so häufig vertreten.
Wenn Du Dich ein wenig im Forum umschaust, wirst Du aber hin und wieder auf eines stoßen.
Viele Grüße
Thomas
ps: Ich habe auf Deinem zweiten Bild mal das Hakenkreuz unkenntlich gemacht. Das zeigen von Symbolen des Nationalsozialismus ist in Deutschland verboten.
herzlich willkommen im Forum!
Die ganz alten Braun Geräte sind hier nicht so häufig vertreten.
Wenn Du Dich ein wenig im Forum umschaust, wirst Du aber hin und wieder auf eines stoßen.
Viele Grüße
Thomas
ps: Ich habe auf Deinem zweiten Bild mal das Hakenkreuz unkenntlich gemacht. Das zeigen von Symbolen des Nationalsozialismus ist in Deutschland verboten.
Re: Braun GW110
Zur Info:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)
3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a)
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Man beachte Absatz 3.
Jochen
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)
3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a)
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Man beachte Absatz 3.
Jochen
Es war gut und reichlich - es hätte besser und mehr sein können!
Braun HiFi - Rasierer - Küchenmaschinen - Föns - Uhren
Braun HiFi - Rasierer - Küchenmaschinen - Föns - Uhren
Re: Braun GW110
Moin Jochen,
diese Einschränkung war mir bisher nicht bekannt.
Aber bevor ich mich (oder Norbert als Domain Inhaber) da auf eine Diskussion mit einem Richter einlassen muss, was denn hier zutreffend ist, verzichte ich lieber auf die Darstellung im Bild
Viele Grüße
Thomas
diese Einschränkung war mir bisher nicht bekannt.
Aber bevor ich mich (oder Norbert als Domain Inhaber) da auf eine Diskussion mit einem Richter einlassen muss, was denn hier zutreffend ist, verzichte ich lieber auf die Darstellung im Bild
Viele Grüße
Thomas
- Rainer Hebermehl
- Lautsprecher-Profi
- Beiträge: 1222
- Registriert: 29.06.2009, 13:55
- Wohnort: Ronneburg
Re: Braun GW110
Hallo Michael,
es handelt sich bei deinem bakelitradio um einen " Deutschen Kleinempfänger " bekannt als DKE .Nicht zu verwechseln mit dem " Volksempfäner" VE.
Diese kleinen Radios, bestückt mit den Röhren VY2 und VCL11 Wurden von sämtlichen Deutschen und nach dem " Anschluß " Österreichs auch von den dortigen Herstellern gebaut. Die letzten Apparate wurden nach dem Krieg aus Restbeständen zusammengebaut wobei das NS-Emblem weggefräst wurde.. Eine Vielzahl dieser Apparate wurde mangels originalröhren mit den Wehrmachtsröhren RV12P200 nach Umbau bestückt. Die Gleichrichterröhre VY2 wurde sehr oft durch einen Trockengleichrichter ersetzt der auf dem Sockel einer defekten VY2 montiert war.
Wenn Du den DKE betreiben willst, dann bedenke, daß dies ein Allstromgerät ist, also im zerlegten Zustand Lebensgefahr . Keine galvanische Trennung zum Stromnetz. ! Grundsätzlich kann nur mit angeschlossener Erdleitung und Langdrahtantenne ein Empfang möglich sein. Vielleicht hast du auf der Insel noch eine Chance, Mittelwelle zu empfangen.
Abstimmrändelrad drehen, Rückkopplung scharf eingestellt , so, daß es gerade pfeift. Bei starkem pfeifen die Rückkopplung zurücknehmen. Dann könnte es funktionieren.
Wenn die VCL11 nicht defekt ist läßt sich alles andere mit ein wenig Sachverstand instandsetzen. ( In den Dingern ist ja auch praktisch nicht viel drin)
Viel Spaß mit der " Göbbelsschnauze"
Rainer
es handelt sich bei deinem bakelitradio um einen " Deutschen Kleinempfänger " bekannt als DKE .Nicht zu verwechseln mit dem " Volksempfäner" VE.
Diese kleinen Radios, bestückt mit den Röhren VY2 und VCL11 Wurden von sämtlichen Deutschen und nach dem " Anschluß " Österreichs auch von den dortigen Herstellern gebaut. Die letzten Apparate wurden nach dem Krieg aus Restbeständen zusammengebaut wobei das NS-Emblem weggefräst wurde.. Eine Vielzahl dieser Apparate wurde mangels originalröhren mit den Wehrmachtsröhren RV12P200 nach Umbau bestückt. Die Gleichrichterröhre VY2 wurde sehr oft durch einen Trockengleichrichter ersetzt der auf dem Sockel einer defekten VY2 montiert war.
Wenn Du den DKE betreiben willst, dann bedenke, daß dies ein Allstromgerät ist, also im zerlegten Zustand Lebensgefahr . Keine galvanische Trennung zum Stromnetz. ! Grundsätzlich kann nur mit angeschlossener Erdleitung und Langdrahtantenne ein Empfang möglich sein. Vielleicht hast du auf der Insel noch eine Chance, Mittelwelle zu empfangen.
Abstimmrändelrad drehen, Rückkopplung scharf eingestellt , so, daß es gerade pfeift. Bei starkem pfeifen die Rückkopplung zurücknehmen. Dann könnte es funktionieren.
Wenn die VCL11 nicht defekt ist läßt sich alles andere mit ein wenig Sachverstand instandsetzen. ( In den Dingern ist ja auch praktisch nicht viel drin)
Viel Spaß mit der " Göbbelsschnauze"
Rainer
Aus dem Radio steigt der Rauch - Soll er auch.
Re: Braun GW110
Einigen wir uns auf § 86a StGB. Das Vögelchen mit Kreuz ist Kennzeichen. Propagandamittel ist was anderes. Aber der 3. Absatz wäre auch hier einschlägig, das Strafmaß gleich.Fiasko hat geschrieben:Zur Info:
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
mfg berni