Servus Arthur, bislang habe ich mehrfach ins europäische Ausland und nach Amerika verkauft und versandt. Ebenso habe ich an einen SK5x und zwei Lautsprecher (L1 und L11) an einen Südkoreaner verkauft, der aber eine Düsseldorfer Lieferadresse - irgendein Import/Export-Unternehmen - angegeben hatte; insofern war das ganz unkompliziert.
Grundsätzlich lasse ich beim Verkauf ins Ausland nur eine Zahlung per Vorab-Überweisung (Artikelpreis zuzüglich "S+H"*) zu, kein Paypal. Ich möchte mir da keine unliebsame Überraschung einfangen, nur weil ein gewiefter Käufer vielleicht irgendeine vermeintliche "Garantie" der Auktionsplattform oder des Zahlungssystems anzieht, obwohl es dazu keine Grundlage gibt. Bei meinen Angeboten steht ganz klar, dass ich keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rückabwicklung und keine Nachverhandlung anbiete; und wer mitbietet, erkennt durch sein Gebot diese Vereinbarung an. Foreign bidders may ask any question, e.g. S&H costs, BEFORE bidding. *S+H = Shipping & Handling (Versand- und Verpackungskosten) Damit bin ich bislang gut gefahren (Feedbackquote 100%).
Darüber hinaus gibt es noch das Thema RoHS-Konformität. (Restriction of Hazardous Substances Directive 2002/95/EC, (RoHS 1), kurz für Directive on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) Sowohl Korea als auch z.B. die USA haben analoge Vorschriften; (Japan hat so etwas nicht(!), dafür aber sehr strenge Recycling-Gesetze - sagt zumindest Wikipedia). Gegebenenfalls würde ich ins Angebot noch den Passus aufnehmen, dass eine ev. erforderliche RoHS-Konformität resp. die Einhaltung entsprechender Gesetze und Vorschriften des Käuferlandes vom Käufer selbst sichergestellt werden müssen bzw. seine alleinige Verantwortung darstellt. (Was schwierig genug sein wird...: Wenn ich das richtig im Kopp habe, ist z.B. Lötzinn, der Blei enthält, nicht zulässig. Ist also im Gerät schon einmal nachgelötet oder ein Widerstand, Kondensator oder was weiß ich ersetzt worden, kann das ein K.O.-Punkt sein.) Bei einer Anfrage aus einem der fraglichen Länder würde ich genau diese Frage zurückspiegeln, zumal es auf den Paketaufklebern inzwischen so ein Feld zum Abhaken gibt. Hakst Du das an und das Gerät wird beanstandet, könnte es Ärger geben - den niemand braucht. Ob es Ausnahmen für "Oldtimer" gibt - keine Ahnung, muss ich passen. Wenn Sich hier jemand gut auskennt - bitte lass uns teilhaben an Deinem Wissen!
Gruß, Gereon
_________________ ...meistens ist es was Mechanisches... - wenn es nicht will, wende Gewalt an; geht es kaputt, hätte es eh gewechselt werden müssen... 
|